Das deutsche Familienrecht als Teil des Privatrechts ist vornehmlich im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB – geregelt. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Das Familienrecht regelt im Eherecht, wie eine Ehe geschieden wird, aber darüber hinaus auch die persönlichen und vermögensrechtlichen Folgen der Ehe. Neben dem Eherecht umfasst das Familienrecht teilweise das Recht der Verwandtschaft sowie der Vormundschaftsrecht, der Betreuung und der Pflegschaft.

Da sich die Lebensverhältnisse im Laufe der Jahre ändern, ist das Familienrecht einem steten Wandel unterworfen. Vor einigen Jahren wurden Alleinerziehende mit Kindern, Geschiedene, Wiederverheiratete mit Stiefkindern noch nicht als Familie bezeichnet. Heute hingegen werden vielfältige Familienstrukturen als Familie betrachtet und als solche in Rechtsnormen berücksichtigt.

Scheidung Hamburg

Anstieg der Scheidungen in Hamburg in den letzten Jahrzehnten

Scheidungen – in Hamburg und in anderen Teilen Deutschlands – nehmen in den letzten Jahren sichtbar zu. Das Eheversprechen sieht vor, dauerhaft das Leben gemeinsam zu gestalten. Doch verläuft das Leben nicht selten anders als man denkt. Ehescheidungen sind inzwischen ein präsenter Teil des täglichen Lebens geworden. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 377.055 Ehen geschlossen. Dem gegenüber standen im selben Jahr 191.948 Scheidungen. Auch wenn die Scheidungen sich auf den gesamten geschlossenen Bestand an Ehen beziehen, und nicht nur auf die neu geschlossenen Ehen, spricht man für das Jahr 2008 von einer Scheidungsrate von 50,9 % . Zahlen, die einen aufhorchen lassen. Auch in der Stadt Hamburg gehören Scheidungen zur Normalität.
Das dies nicht immer so war, zeigt die Scheidungsrate von 1960. Damals lag sie bei 8,1 %. In den folgenden 40 Jahren ist die Scheidungsrate stetig angestiegen, bis sie schließlich 2003 ihren Höhepunkt mit 55,9 % erreichte. Dies macht zweifellos deutlich, dass sich die Einstellung zu Ehe und Scheidung im Laufe der Zeit geändert haben.

Immer mehr Scheidungen auch in Hamburg

Die steigende Häufigkeit von Scheidungen ist auch in Hamburg zu beobachten. Auch in der Hansestadt ist die Zahl jener, die sich zu einer Scheidung entschließen, gestiegen. Im Jahr 2008 wurden in Hamburg 4.479 Ehen geschieden, 2 % mehr als im Vorjahr. Dabei erwies sich das sechste Ehejahr als ein typisches Trennungsjahr und damit als das Scheidungsträchtigste. Mit 341 Scheidungen macht in Hamburg das sechste Ehejahr 8 % aller Scheidungen aus. Doch sind auch länger verheiratete Paare betroffen. 51 Paare waren 2008 25 Jahre oder länger verheiratet und beantragten ihre Scheidung in Hamburg. Forschungen zufolge schlagen sich ungleiche Lebensbedingungen im Heiratsverhalten nieder. So werden die meisten Ehen zwischen Partnern gleicher sozialer Schichten geschlossen. Personen mit einem hohen Ausbildungsstand sind seltener verheiratet als Personen mit geringerer Bildung. Scheidungen werden mit steigendem sozialem Status seltener.

Auf Scheidungen spezialisierte Anwälte in Hamburg

Nach deutschem Recht besteht für die Stellung eines Scheidungsantrags ein sog. Anwaltszwang, d.h. dass, wenn ein Scheidungsantrag gestellt werden soll, zwingend ein Anwalt erforderlich ist. Daraus folgend benötigt derjenige Ehegatte zwingend einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellen möchte. Hingegen benötigt der andere Ehepartner nur dann einen Anwalt, wenn er im Verfahren selbst weitere Anträge stellen möchte, z.B. einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Die Hilfe des Anwalts ist außerdem notwendig, wenn es um Fragen zum Ehegattenunterhalt, dem Kindesunterhalt oder dem Umgangsrecht geht. Die Kosten des Anwalts hat dabei derjenige Ehegatte zu tragen, der den Anwalt beauftragt. Wer sich scheiden lassen möchte, muss demzufolge zwingend die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen. Beim Unterhalt ist es teilweise anders. In diesen Verfahren, soweit sie nicht zusammen mit der Scheidung entschieden werden, kann auch derjenige die Kosten zu tragen haben, der in dem Verfahren unterliegt. In Hamburg sind genügend Anwälte angesiedelt, die Ehescheidungen zu ihrem Fachgebiet zählen und beratend und vertretend zur Seite stehen. Es ist in jedem Fall zu beachten, dass sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer streitigen Scheidung zur Stellung des eigentlichen Scheidungsantrags zwingend ein Anwalt erforderlich ist. Bezüglich der Scheidungen in Hamburg wurden 53 Prozent der Scheidungsanträge im Jahr 2008 von der Frau gestellt. Zwar ging die Zahl der Scheidungswaisen in Hamburg im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % zurück, jedoch waren bei mehr als der Hälfte aller Scheidungen minderjährige Kinder betroffen.

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